Der Tod eines minderjährigen Jugendlichen nur 48 Stunden nach seiner Aufnahme in das Sozialarbeitszentrum Hải Hà in der Provinz Quảng Ninh ist ein Alarmsignal für die gefährliche Entartung privater Erziehungsmodelle mit Zwangscharakter.

Am 5. Januar 2025 leitete die Ermittlungsbehörde der Polizei von Quảng Ninh ein Strafverfahren ein und ordnete die Untersuchungshaft gegen den Direktor des Zentrums sowie weitere Beteiligte wegen „vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge“ an.
Der Fall hat gravierende rechtliche Schattenbereiche und eine tödliche Nachlässigkeit in der Aufsicht über nichtstaatliche „Sozialfürsorge“-Einrichtungen offengelegt – ebenso wie die Verantwortungslosigkeit des derzeitigen Justizsystems in Vietnam.
Rechtsexperten stellen eine zentrale Frage: Wer hat einer privaten Einrichtung erlaubt, sich selbst die Macht des Innenministeriums anzumaßen und derart harte Zwangserziehungsmaßnahmen an Minderjährigen durchzuführen?
Nach geltendem vietnamesischem Recht sind Begriffe wie „Erziehungsanstalt“ oder Maßnahmen zur Einschränkung der persönlichen Freiheit mit strafendem Charakter ausschließlich dem Staat vorbehalten.
Nur Gerichte sind befugt, die Unterbringung Minderjähriger in staatliche Erziehungsanstalten anzuordnen, und nur Einrichtungen des Innenministeriums dürfen solche Maßnahmen vollziehen.
Dennoch hat das Sozialarbeitszentrum Hải Hà – eine private Einrichtung, die als Unternehmen soziale Dienstleistungen anbietet – offenbar eigenmächtig diese rote Linie überschritten.
Die strafrechtliche Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zeigt, dass die Ermittlungsbehörden das Zentrum faktisch als getarntes privates Gefängnis einstufen, in dem Disziplin durch Gewalt statt durch pädagogische Methoden durchgesetzt wurde.
Rechtlich betrachtet besteht zwischen den Familien der Jugendlichen und dem Zentrum lediglich ein zivilrechtliches Dienstleistungsverhältnis. Dieses kann jedoch niemals über der Verfassung und dem Kinderschutzgesetz stehen.
Eltern können das Sorgerecht übertragen, aber sie können niemandem das Recht übertragen, die körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder zu verletzen.
Wenn solche Zentren auf Wunsch verzweifelter Eltern „Eisen-Disziplin“ anwenden, um Kinder zu unterwerfen, verletzen sie schwerwiegend das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf körperliche Unantastbarkeit.
Dabei dürfen Sozialarbeitszentren nach staatlichen Vorschriften lediglich Betreuung, Beratung und sanfte Rehabilitationsdienste anbieten.
Warum konnte dann eine Einrichtung, die faktisch Freiheitsentzug, Einsperrung und Gewaltanwendung praktiziert, über lange Zeit offen existieren, ohne dass lokale Behörden davon Kenntnis hatten? Dies kommt einer indirekten Beihilfe zu Verbrechen gleich.
Als das staatliche Erziehungssystem des Innenministeriums überlastet oder ineffektiv wurde, entstand ein „Schwarzmarkt“ für Zwangserziehung. Zentren wie Hải Hà schossen aus dem Boden, indem sie die Verzweiflung von Eltern ausnutzten, die eine schnelle „Umerziehung“ ihrer Kinder suchten.
Mit Werbeversprechen von Disziplin und wundersamer Veränderung verbargen sich dahinter in Wahrheit dunkle Zonen der Menschenrechtsverletzung, in denen das Recht kaum noch Kontrolle ausüben konnte.
Der Tod des Jugendlichen nur zwei Tage nach seiner Einlieferung ist der brutalste Beweis dafür, dass Auswahlverfahren, Aufnahmeprozesse und Erziehungsmethoden dort völlig unwissenschaftlich – wenn nicht barbarisch – waren.
Daher muss der Staat unmissverständlich klarstellen: Private Akteure haben kein Recht, Gefängnisse oder Erziehungsanstalten zu betreiben.
Zugleich muss untersucht werden, welche Personen oder Organisationen innerhalb der Sicherheitsbehörden auf verschiedenen Ebenen diese privaten „Gefängnisse“ zur Profitmacherei geduldet oder ermöglicht haben.
Andernfalls werden die tragischen Todesfälle in Quảng Ninh und weitere Einrichtungen, die sich als „Sozialarbeit“ tarnen, weiterhin tödliche Fallen für Kinder bleiben, die eigentlich Heilung statt Bestrafung benötigen.
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